Altpapier
Abfuhr alle zwei Wochen am Freitagmorgen gemäss Abfallkalendar (www.abfall-winterthur.ch). Achtung, die Abfuhr kommt morgens vor 7.00 Uhr, Bündeli also bereits am Donnerstagabend deponieren.
Akontozahlungen
Die provisorische Abrechnung wird anfangs Jahr verteilt. Die Kosten sind in vier Raten jeweils per Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember einzuzahlen. Es ist selbstverständlich auch möglich, alles auf einmal einzuzahlen.
Bäume Parkplatz Ost
Die Bäume gehören den EigentümerInnen der angrenzenden Parkplätze und sind auch von diesen zu Pflegen.
Besucherparkplätze
Diese sind reserviert für unsere BesucherInnen. EigentümerInnen sollten sie nur kurzfristig besetzen.
Blochmaschine
Die Blochmaschine wurde von einigen EigentümerInnen privat angeschafft. Wer sich nachträglich einkaufen möchte, melde sich bei Elsbeth Kindhauser. Pads sind ebenfalls bei ihr erhältlich.
Erneuerungsfonds
Er ist bestimmt für die zukünftige umfassende Erneuerung der Umgebung und wird ab dem Jahr 2000 mit Fr. 100.- pro Jahr und Haus gespiesen (MEG 4/24.Juni 2000).
Festbankgarnituren
Zehn Garnituren sind im Siedlungsveloraum gestapelt und stehen allen MiteigentümerInnen zur Verfügung. Die Ausleihe bitte in Liste eintragen. Externe Vermietung ausnahmsweise nach Absprache mit Verwaltung gegen Gebühr möglich.
Festzelt
Gehört der Gemeinschaft und ist im Siedlungsveloraum gelagert. Steht auch für Privatfeste zur Verfügung, wobai von den betroffenen ParkplatzbesitzerInnen eine Bewilligung eingeholt werden muss. Unbedingt auch NachbarInnen informierren.
Gartenabraum
Was gebündelt werden kann, bitte bündeln und erst kurz vor dem Abfuhrtag beim Containierplatz deponieren. Damit bleibt genügend Platz im Container für das Stinkige.
Gassenbeleuchtung
Alle dürfen Lampen ersetzten. Ersatzlampen hat es im Technikraum. Auf beiden Lampenfassungen (alt und neu) jeweils Ersatzdatum angeben. Bei auffällig häufigem Ersatz einer Lampe bitte Meldung an die Verwaltung.
Gassenbepflanzung
Diese ist meldepflichtig bei der Verwaltung. Es gelten folgende Regeln: In den Quergassen ab Boden keine Bepflanzung. In den Längsgassen kann mit Töpfen entlang der Hausfassade bis ca. 60 cm Tiefe begrünt werden. Eine Gassenbreite von ca 220 cm sollte frei bleiben. Für stationäre Bepflanzungen können maximal 4 Platten entfernt werden. Die angrenzenden Wegplatten müssen fachgerecht befestigt werden (MEG 2/14.11.1998). Entfernte Platten als Reserve im Siedlungsveloraum deponieren.
Gassenreinigung
Die Reinigung der Gasse erfolgt durch die MiteigentümerInnen gemäss Wischplan am Anschlagbrett (MEG 2/14.11.1998).
Gebäudewasser- und Haftpflichtversicherung
: Gebäudesachversicherung AXA Winterthur VersicherungenPolice Nr. 4.977.792 (), Gebäudehaftpflicht AVBPolice Nr. 4.976.987 ( AVB). Im Schadenfall mit Versicherung Kontakt (Tel. 0800 809 809) aufnehmen und Verwaltung informieren.
Glatteis
Glatteis in den Gassen kann gefährlich sein. Wir alle haben die Verantwortung für die Sicherheit. Bitte splitten und wenn nötig sparsam salzen. Splitt und Salz ist in Holzkiste vis-à-vis Siedlungsveloraum vorhanden.
Grüncontainer
Abfahr jeweils am Freitagmorgen. Die Reinigung des Containers erfolgt durch eien Teil der MiteigentümerInnen gemäss Plan am Anschlagbrett. Wer nicht reinigt, bezahlt Fr. 35.- in die Festfonds.
Kehrichtabfuhr
Jeweils am Freitagmorgen.
MiteigentümerInnenversammlung
Die Versammlung findet immer im Juni statt. Das Datum für das Folgejahr wird jeweils an MiteigentümerInnenversammlung festgelegt. Anträge sind spätestens 4 Wochen vor der Versammlung an die Verwaltung zu richten.
Nachbarsiedlungen
SOL Miteigentümergemeinschaft, Präsident: Bernhard Stickel, Tel. 052 232 87 75.
LUNA Miteigentümergemeinschaft Starenweg, Präsident: Jürg Inhelder, Tel. 052 233 27 87
ZANI Miteigentümergemeinschft, Verwaltung: Ganz Walter AG, Tel. 052 213 56 56.
Objekt "Auge"
Leihgabe von Oski Mack (MEG 3/19.06.1999)
Pergolaabdeckungen
Wenn Dachneigung gegen Gassenraum, dann Dachrinne anbringen und Wasser fachgerecht ableiten. Verwaltung informieren (MEG 3/19.06.1999).
Pflanzenüberwinterung
Eine Gruppe hat sich im Schutzraum eine Überwinterungsecke eingerichtet. Wer sich beteiligen möchte, kontaktiere Elsbeth Kindhauser.
Postkonto MEG
PC 90-134331-7 lautend auf MiteigentümerInnengemeinschaft Siedlung Chräbsbach, 8405 Winterthur.
Reinigungsmaterial
Im Siedlungsveloraum vorhanden gemäss aufgehängter Materialliste.
Schneeräumung
Ab Winter 2001/2002 übernehmen Thomas Fedrizzi und Elsbeth Kindhauser diese Aufgabe..
Schutzraum
Die beiden hinteren Teile gehören zu unserer Siedlung. Pro Haus steht ein markierter Platz zu Verfügung. Bitte auf Plan einschreiben, wer sich wo installiert hat.
Siedlungsfest
Findet überlicherweise nach der ordentlichen MiteigentümerInnenversammlung statt und wird organisiert durch Freiwillige. Interessierte bitte bei Claudia Barba melden.
Siedlungsveloraum allgemein
Dieser gehört zur Hälfte der MiteigentümerInnengemeinschaft und zur anderen Hälfte zu Haus 31.
Stromausfall
Die Sicherungen für die allgemeine Beleuchtung befinden sich im Technikraum. Bei Ausfall in erster Linie selbst aktiv werden, wenn erfolglos, dann Verwaltung einschalten.
Unterhalts- und Reparaturfonds
Speisung mit Fr. 100.- pro Jahr und Haus. daraus werden alle kleinern Unterhalts- und Reparaturarbeiten bezahlt sowie die regelmässige Kanalisationsreinigung (MEG 4/24.06.2000).
Veloraumtüre
Verpflichtung für einheitliches Design mit Lärchenholzlatten. Schiebe- oder Flügeltüren sind möglich (MEV 23.6.2001).
Verwaltung
Elsbeth Kindhauser, Oberseenerstr. 182, 8405 Winterthur, Tel. 052 233 66 80, e-mail: elsbeth.kindhauser@bluewin.ch.
Vorstand
Stillgelegt ab MiteigentümerInnenversammlung vom 18.6.11.
Wasserschäden
Diese sind der Verwaltung umgehend zu melden. Notmassnahmen müssen sofort durch den Eigentümer/die Eigentümerin getroffen werden. Die Organisation der Schadensbehebung ist Sache des Eigentümer/der Eigentümerin.